Praxis-Tipp: inhaltliche Bezugnahmen in Reaktionen

Wenn die Regel während der Reaktionsrunde lautet “keine Reaktionen auf Reaktionen”, darf man sich dann inhaltlich auf dasjenige beziehen, was der Vorgänger gesagt hat?

Wenn man die Regel hart auslegt, dann ist das verboten und müsste vom Facilitator abgeschnitten werden. Manche Facilitatoren interpretieren das auch so. Wir halten das für Unsinn. Die genaue Formulierung in der Verfassung lautet:

(Abschnitt 3.3.5.(c), Reaktionsrunde) “Der Facilitator muss jegliche Kommentare außer der Reihe, jegliche Versuche andere in einen Dialog oder Austausch jeglicher Art zu verwickeln und jegliche Reaktionen auf andere, anstatt auf den Vorschlag, sofort unterbinden und verbieten.”

Wenn mir also etwas zu dem einfällt, was der Vorredner inhaltlich in Bezug auf den Vorschlag gesagt hat, dann darf ich mich sehr wohl darauf beziehen – solange ich den Vorredner dabei nicht direkt in der 2. Person anspreche, sondern allgemein in den Raum spreche. Ich muss mir nicht auf die Zunge beißen. Der Facilitator muss meine Reaktion nur dann stoppen, wenn ich offensichtlich das Prinzip der “Runde” in Holakratie nicht verstanden habe (nur eine Person zur Zeit darf in einer “Runde” sprechen) und ein Gespräch anzetteln, oder eine Kontroverse vom Zaun brechen will.


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